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Informationen zur Stelle

Stelle:
An der TUB - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit - wird voraussichtlich im Wintersemester 2025/26 die*der Präsident*in (m/w/d) für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt
Unternehmen:
Technische Universität Berlin
Anforderungen:
Ihr Profil Zur*Zum Präsident*in kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie*er die Aufgaben des Amtes erfolgreich bewältigen kann. Die*Der Präsident*in der TU Berlin muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Sie*Er muss durch eigene ausgewiesene Erfahrung in Forschung, Lehre, Wissens- und Technologietransfer sowie im Umgang mit nationalen und internationalen Partner*innen die Wissenschaftler*innen der Universität motivieren Sie*Er muss sich für die universitären Belange beim Senat von Berlin ebenso wie bei Kooperationspartnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft einsetzen können. Von der*dem Präsidenten*in wird erwartet, dass sie*er innovative Impulse setzt und laufende Prozesse der Strategiefindung und langfristigen strategische Entwicklung federführend gestaltet. Ziel ist die Erhaltung, klare Konturierung und Weiterentwicklung des Profils der TU Berlin. Sie*Er geht mit kooperativem Führungsstil die drängenden Herausforderungen von knappen Ressourcen, Digitalisierung, und Standortentwicklung an. Dafür ist es erforderlich, dass sie*er über ein hohes Maß an sozialen und kommunikativen Kompetenzen verfügt und diese allen Mitgliedergruppen der Universität gleichermaßen entgegenbringt. Kritische Selbstreflexion und ein auf Integration und Teilhabe ausgerichtetes Handeln werden von der*dem Präsidenten*in erwartet. Die*Der Präsident*in agiert in einer lebendigen partizipativen Gremienkultur.
Aufgaben:
Ihre Aufgaben Die*Der Präsident*in vertritt die TU Berlin nach außen und ist gesetzliche*r Vertreter*in der Universität. Sie*Er führt das nach dem Kollegialprinzip arbeitende, die Universität leitende Präsidium und hat hier die Richtlinienkompetenz. Ihre*Seine Aufgaben werden insbesondere in § 21 der Grundordnung der Technischen Universität Berlin i.V.m. § 55 BerlHG bestimmt.